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Atemschutzgrundausbildung

1. Grundlagen

Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger wird auf der Grundlage der geltenden Feuerwehrdienstvorschriften 2, 7, der ZH 1/701 "Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten" sowie der Dienstanweisung Atemschutz des Landkreises Ostprignitz-Ruppin durchgeführt.

 

2. Vorraussetzungen der Lehrgangsteilnehmer:

  • Abgeschlossene Grundausbildung zum Truppmann der Feuerwehr (Teil 1) lt. FWDV 2

  • Abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker der Feuerwehr lt. FWDV 2

  • Mindestalter 18 Jahre

  • Gültige Tauglichkeitsuntersuchung nach G 26/3

  • Persönliche Schutzausrüstung nach GUV-VC 53 "Feuerwehren"
    (Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrschutzschuhwerk, Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrschutzhelm mit Nackenschutz)

     

Bei der Anmeldung der Lehrgangsteilnehmer durch die Amts-, Gemeinde- und Stadtbrandmeister muss an den Kreisfeuerwehrverband Ostprignitz-Ruppin e.V. der Nachweis über die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen erbracht werden.

 

3. Ausbildungsziel:

Der Lehrgangsteilnehmer soll:

  • sich gegen Gefahren, die von Atemgiften und/oder Sauerstoffmangel ausgehen schützen können,

  • den sicheren Umgang mit Atemschutzgeräten beherrschen,

  • sich adaptiert an die jeweilige Einsatzlage entsprechend den taktischen Regeln des Atemschutzes verhalten können.

     

4. Ausbildungsthemen und Lehrinhalte:
  • Bedeutung des Atemschutzes
    (Atmung, Atemgifte, Sauerstoffmangel, sonstige Schadstoffe)

  • Anforderungen an Atemschutz und Verantwortlichkeit

  • Atemschutzgeräte
    (Einteilung, Einsatzgrundsätze, Handhabung)

  • Übungen mit Atemschutzgeräten
    (Gewöhnungsübung mit Atemschutzmasken und Pressluftatmern, Orientierung, Verständigung, Körperliche Belastung und Einsatztätigkeiten)

 

5. Abschluss und Zertifizierung:

Der Grundlehrgang für Atemschutzgeräteträger ist von jedem Teilnehmer mit einer theoretischen (schriftlich) und einer praktischen Leistungsüberprüfung abzuschließen. Der theoretische Teil des Leistungstests umfasst eine Zusammenstellung von Fragen zur behandelten Thematik. Im praktischen Teil ist die Atemschutzübungsstrecke der Kreisfeuerwehrschule in Kyritz mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät zu durchlaufen. 

Bei erfolgreichem Abschluss wird dem Lehrgangsteilnehmer ein Zertifikat ausgestellt. 

 

Um die Zulassung als Atemschutzgeräteträger für den Einsatz- und Übungsdienst dauerhaft aufrecht zu erhalten, muss der Kamerad jederzeit eine gültige G26/3 vorweisen können und jährlich an der Fortbildung für Atemschutzgeräteträger oder an einer als gleichwertig anzusehenden Fortbildung unter Aufsicht eines entsprechend qualifizierten Ausbilders teilnehmen.

 

6. Dauer der Ausbildung:

Die Dauer der Ausbildung beträgt mindestens 20 Stunden.

 

7. Lehrgangsgröße:

Um eine effektive Ausbildung zu gewährleisten, umfasst jeder Lehrgang etwa 12 - 16 Teilnehmer.

 

8. Ausbildungsort:

Der theoretische und der praktische Teil der Atemschutzgrundausbildung sind in der Atemschutzübungsstrecke der Kreisfeuerwehrschule Ostprignitz-Ruppin in Kyritz zu absolvieren.