§ 2 Gliederung
§ 2 Gliederung
§ 2.1 Kreisebene
1. der Kreisjugendfeuerwehrwart
2. den stellvertretenden Kreisjugendfeuerwehrwarten
§ 2.2 Gemeindeebene
1. der Amtsjugendfeuerwehrwart
2. der Stadtjugendfeuerwehrwart
3. der Gemeindejugendfeuerwehrwart
4. der Jugendfeuerwehrwart
5. der Jugendgruppenleiter / Betreuer
6. die Jugendfeuerwehrmitglieder