§ 3 Zweck und Aufgaben der Kreis- Jugenfeuerwehr
§ 3 Zweck und Aufgaben der Kreis- Jugendfeuerwehr
1. Mitarbeit in der Landesjugendfeuerwehr Brandenburg
2. Schulung, Aus- und Weiterbildung der Jugendfeuerwehrwarte und Jugendgruppenleiter oder Betreuer
3. Vermittlung von Anregungen für die Jugendfeuerwehrarbeit
4. Organisation von Jugendtreffen und die Unterstützung des Erfahrungsaustausches untereinander
5. Zusammenarbeit mit anderen Jugendverbänden und dem Kreisjugendring des Landkreises Ostprignitz-Ruppin
6. Vermittlung von Zuwendungen aus den Jugendplänen
7. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Mitglied des Kreisfeuerwehrverbandes Ostprignitz–Ruppin e.V.
8. Förderung der Bereitschaft zum Engagement für Natur- und Umweltschutz
9. Nachwuchsförderung und Mitgliedergewinnung