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§ 4 Mitglieder der Kreis- Jugendfeuerwehr

§ 4 Mitglieder der Kreisjugendfeuerwehr


1. Mitglieder der Kreisjugendfeuerwehr des Kreisfeuerwehrverbandes Ostprignitz–Ruppin e.V. sind die Jugendfeuerwehren des Landkreises Ostprignitz–Ruppin.


2. Voraussetzung für die Mitgliedschaft, ist die Anmeldung der Jugendfeuerwehr bei der Landesjugendfeuerwehr und die regelmäßige Abgabe eines Jahresberichtes.


3. Den Jugendfeuerwehren wird die Annahme einer vorhandenen Musterjugendordnung für die Jugendfeuerwehr empfohlen.


4. Die Mitglieder haben die Kreisjugendfeuerwehr Ostprignitz–Ruppin bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen.


5. Die Mitglieder haben das Recht auf Informationen.


6. Die Mitglieder erkennen die Jugendordnung an.