Kreisfeuerwehrverband
Ostprignitz-Ruppin e.V. Fretzdorf, 10.11.2020
Satzung zur finanziellen Unterstützung von Feuerwehrjubiläen
Jubiläen der Feuerwehren sind Teil der Traditionspflege des Kreisfeuerwehrverbandes Ostprignitz-Ruppin e.V.
- Der Kreisfeuerwehrverband OPR e.V. fördert und unterstützt seine Mitglieder in den Feuerwehren bei der Durchführung von nachgewiesenen Gründungs- und Ersterwähnungsjubiläen finanziell durch Zuschuss.
- Die Bezuschussung muss beantragt werden.
Zuständigkeit der Träger des Brandschutzes wird davon nicht berührt.
- Der Zuschuss kann erstmalig zum 50-jährigen Bestehen einer örtlichen Feuerwehreinheit der Freiwilligen Feuerwehren, deren Angehörige Mitglied des KFV sind, beantragt werden.
In der Folge alle weiteren 10 Jahre einmalig.
3.1 Feuerwehreinheiten, die auf Grund von Zusammenlegungen von Feuerwehreinheiten neu gegründet worden sind, haben erstmals nach 10 Jahren ihrer Zusammenlegung einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung von Jubiläen.
In der Folge alle weiteren 10 Jahre einmalig.
Einzelne Einheiten der zusammengelegten Feuerwehreinheiten sind nicht Antragsberechtigt.
- Der Zuschuss beträgt bei einer personellen Stärke von
- bis zu 20 Angehörigen EUR 100,00
- für jeden weiteren Angehörigen EUR 5,00
Der Höchstbetrag ist EUR 500,00.
Die Höhe der Beträge gilt bis auf Widerruf.
- Der Antrag ist vom zuständigen Wehrführer schriftlich beim Vorstand des KFV OPR e.V. einzureichen.
Er muss das Datum des Jubiläums und die aktuelle Stärke der Feuerwehreinheit enthalten.
Termin: 3 Monate vor dem Jubiläum
- Der Beschluss vom 28.09.2004 wird hiermit aufgehoben.
Die vorliegende Satzung wurde vom Verbandsausschuss auf seiner V./5. Tagung vom 17. Mai 2011 in Fretzdorf verabschiedet. Die Satzungsänderung zu Punkt 3.1 wurde vom Verbandsausschuss auf seiner IX.- 2. Tagung (Telefonkonferenz) verabschiedet.
Die Satzungsänderung tritt ab dem 01.01.2021 in Kraft
Lehmann,
Vorsitzender des KFV OPR e.V.