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Kreisfeuerwehrverband                                                                                17. Februar 2004

Ostprignitz-Ruppin e.V.

 

 

 

Satzung zur Stiftung und Verleihung des Ehrenkreuzes des Kreisfeuerwehrverbandes Ostprignitz-Ruppin e.V.

 

Zum Antargsformular

 

 

Der Kreisfeuerwehrverband Ostprignitz-Ruppin e.V. stiftet und verleiht ein Feuerwehr-Ehrenkreuz für Verdienste um die Gefahrenabwehr.

 

1. Das Feuerwehr-Ehrenkreuz können Angehörige des aktiven Dienstes erhalten

 

            - für besonders erfolgreiche und mehrjährige Tätigkeit in Funktionen

              der Feuerwehr oder

            - für hervorragende einmalige Leistungen bei der Gefahrenabwehr.

 

2. Das Feuerwehr-Ehrenkreuz wird in einer Stufe verliehen.

 

3. Das Feuerwehr-Ehrenkreuz besteht aus Metall und trägt in der Mitte das Wappen des

   Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Auf dem Wappen befindet sich die Umschrift „Ehren-

   kreuz-Kreisfeuerwehrverband“. Die Farbe der Schenkel des Kreuzes ist ROT.

   Die Schenkelränder sind goldfarbig.

 

4. Die Auszeichnung wird auf Beschluss des Vorstandes verliehen.

 

5. Vorschlagsberechtigt sind:

 

            - die Stadt-, Gemeinde- und Amtswehrführer im Benehmen mit dem

              zuständigem Mitglied des Verbandsausschusses des KFV,

            - die Mitglieder des Vorstandes im Benehmen mit dem zuständigen

              Wehrführer.

 

 

 

6. Das Feuerwehr-Ehrenkreuz wird in der Regel jährlich auf Verbandsveranstaltungen ver-

    liehen. Ausnahmen aus besonderen Anlässen sind möglich.

 

7. Die Anzahl der jährlich zu verleihenden Feuerwehr-Ehrenkreuze wird limitiert. Sie wird

    durch den Verbandsausschuss beschlossen.

 

8. Der Antrag zur Auszeichnung muss dem Vorstand schriftlich zum 30. Juni eines Jahres

    eingereicht werden. Ausnahmen aus besonderen Anlässen sind möglich.

 

9. Das Feuerwehr-Ehrenkreuz kann auf Beschluss des Vorstandes dem Träger aberkannt

   werden, wenn dieser nach Auffassung des Vorstandes schwerwiegend gegen die Interessen

   des Kreisfeuerwehrverbandes oder des Feuerwehrwesens verstoßen oder eine entehrende

   Straftag begangen hat.

 

   Die Aberkennung ist endgültig und wird dem Betreffenden schriftlich und mit der Forde-

   rung zur Rückgabe mitgeteilt.

 

10. Die Satzung tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft. Das Feuerwehr-Ehrenkreuz wird

     erstmalig am 04. Dezember 2004 verliehen.

 

Vom Verbandsausschuss des Kreisfeuerwehrverbandes Ostprignitz-Ruppin e.V. auf seiner III./7. Sitzung am 17. Februar 2004 in Segeletz beschlossen.

 

 

 

 

Der Vorsitzender                                       Mitglied des VA                                   Mitglied des VA

des KFV