Kreisfeuerwehrverband 17. Februar 2004
Ostprignitz-Ruppin e.V.
Satzung zur Stiftung und Verleihung des Ehrenkreuzes des Kreisfeuerwehrverbandes Ostprignitz-Ruppin e.V.
Der Kreisfeuerwehrverband Ostprignitz-Ruppin e.V. stiftet und verleiht ein Feuerwehr-Ehrenkreuz für Verdienste um die Gefahrenabwehr.
1. Das Feuerwehr-Ehrenkreuz können Angehörige des aktiven Dienstes erhalten
- für besonders erfolgreiche und mehrjährige Tätigkeit in Funktionen
der Feuerwehr oder
- für hervorragende einmalige Leistungen bei der Gefahrenabwehr.
2. Das Feuerwehr-Ehrenkreuz wird in einer Stufe verliehen.
3. Das Feuerwehr-Ehrenkreuz besteht aus Metall und trägt in der Mitte das Wappen des
Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Auf dem Wappen befindet sich die Umschrift „Ehren-
kreuz-Kreisfeuerwehrverband“. Die Farbe der Schenkel des Kreuzes ist ROT.
Die Schenkelränder sind goldfarbig.
4. Die Auszeichnung wird auf Beschluss des Vorstandes verliehen.
5. Vorschlagsberechtigt sind:
- die Stadt-, Gemeinde- und Amtswehrführer im Benehmen mit dem
zuständigem Mitglied des Verbandsausschusses des KFV,
- die Mitglieder des Vorstandes im Benehmen mit dem zuständigen
Wehrführer.
6. Das Feuerwehr-Ehrenkreuz wird in der Regel jährlich auf Verbandsveranstaltungen ver-
liehen. Ausnahmen aus besonderen Anlässen sind möglich.
7. Die Anzahl der jährlich zu verleihenden Feuerwehr-Ehrenkreuze wird limitiert. Sie wird
durch den Verbandsausschuss beschlossen.
8. Der Antrag zur Auszeichnung muss dem Vorstand schriftlich zum 30. Juni eines Jahres
eingereicht werden. Ausnahmen aus besonderen Anlässen sind möglich.
9. Das Feuerwehr-Ehrenkreuz kann auf Beschluss des Vorstandes dem Träger aberkannt
werden, wenn dieser nach Auffassung des Vorstandes schwerwiegend gegen die Interessen
des Kreisfeuerwehrverbandes oder des Feuerwehrwesens verstoßen oder eine entehrende
Straftag begangen hat.
Die Aberkennung ist endgültig und wird dem Betreffenden schriftlich und mit der Forde-
rung zur Rückgabe mitgeteilt.
10. Die Satzung tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft. Das Feuerwehr-Ehrenkreuz wird
erstmalig am 04. Dezember 2004 verliehen.
Vom Verbandsausschuss des Kreisfeuerwehrverbandes Ostprignitz-Ruppin e.V. auf seiner III./7. Sitzung am 17. Februar 2004 in Segeletz beschlossen.
Der Vorsitzender Mitglied des VA Mitglied des VA
des KFV