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Kreisfeuerwehrverband                                                                                21. Februar 1995

Ostprignitz-Ruppin e.V.

 

 

 

Satzung zur Stiftung und Verleihung der Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverbandes Ostprignitz-Ruppin e.V.

 

zum Antragsformular

 

 

Auf der Grundlage des Beschlusses des Verbandsausschusses des Kreisfeuerwehrverbandes Ostprignitz-Ruppin e.V. vom 18. 10. 1994 beschließt der Verbandsausschuss nachstehende Satzung:

 

1. Der Kreisfeuerwehrverband Ostprignitz-Ruppin e.V. stiftet und verleiht eine Ehrennadel für Verdienste um den Kreisfeuerwehrverband und das Feuerwehrwesen.

 

2. Die Ehrennadel wird in einer Stufe verliehen.

 

3. Die Ehrennadel besteht aus Metall und trägt in der Mitte das Wappen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Darüber befindet sich die Aufschrift „Ehrennadel“. Die Umschrift lautet „Kreisfeuerwehrverband“. Das Wappen mit dem Text wird von einem goldfarbenen Blätterkranz eingefasst. Auf der Rückseite befindet sich die Anstecknadel.

 

4. Diese Auszeichnung wird auf Beschluss des Vorstandes des KFV an Feuerwehrangehörige und an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in Verbindung mit einer Urkunde einmalig an die gleiche Person verliehen.

 

Mit der Ernennung zum Ehrenmitglied des Kreisfeuerwehrverbandes Ostprignitz-Ruppin e.V. ist gleichzeitig die Überreichung der Ehrennadel verbunden, soweit sie noch nicht verliehen worden ist.

 

Die Träger der Ehrennadel werden auch in das Ehrenbuch des Kreisfeuerwehrverbandes Ostprignitz-Ruppin e.V. eingetragen.

 

5. Die Ehrennadel können Feuerwehrangehörige und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für besonders erfolgreiche mehrjährige Tätigkeit oder für herausragendes einmaliges Wirken im Interesse des Verbandes und des Feuerwehrwesens entsprechend der Satzung des Kreisfeuerwehrverbandes Ostrprignitz-Ruppin e.V. § 3, erhalten.

 

6. Vorschlagsberechtigt sind:

 

            - Ortswehrführer, Amts- und Stadtwehrführer in Abstimmung mit dem

               Vertreter des jeweiligen Verbandsbereiches im Verbandsausschuss des

               Kreisfeuerwehrverbandes,

 

            - die Mitglieder des Vorstandes und des Verbandsausschusses des Kreis-

               feuerwehrverbandes.

 

7. Der Antrag zur Auszeichnung muss dem Vorstand schriftlich begründet bis zum 31. Dezember zur Verleihung im darauffolgenden Jahr eingereicht werden.

 

8. Die Ehrennadel wird in der Regel auf Verbandstagen (Delegiertenversammlung, Kreisleistungsnachweis) oder bei besonderen Anlässen (besonderer Geburtstag, Dienstjubiläum, Ausscheiden aus dem aktiven Feuerwehrdienst) überreicht.

 

9. Die Ehrennadel kann auf Beschluss des Vorstandes des KFV dem Träger aberkannt werden, wenn nach Auffassung des Vorstandes er schwerwiegend gegen die Interessen des Kreisfeuerwehrverbandes oder des Feuerwehrwesens verstoßen oder eine entehrende Straftat begangen hat.

Der Aberkennungsantrag ist endgültig und wird dem Betreffenden schriftlich mitgeteilt.

 

10. Die Satzung tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft.

 

 

Vom Verbandsausschuss des Kreisfeuerwehrverbandes Ostprignitz-Ruppin e.V. auf seiner 5. Tagung am 21. Februar 1995 in Fehrbellin beschlossen.

 

Für den Verbandsausschuss

gez. Köppen

Vorsitzender des KFV