§ 11 Inkrafttreten
§ 11 Inkrafttreten
Diese Jugendordnung der Kreisjugendfeuerwehr im Kreisfeuerwehrverband Ostprignitz-Ruppin e.V. wurde auf dem Kreisjugendfeuerwehrtag am 05.09.2020 geändert, verabschiedet und trat am 26.09.2020 nach Bestätigung durch die Delegiertenversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Ostprignitz-Ruppin e.V am in Kraft.
Alle genannten Funktionen gelten sinngemäß auch für weibliche und divers Funktionsträger.
Wusterhausen/Dosse, den 26.09.2020