§ 3 Aufgaben des Verbandes
3.1. |
Der Verband erfüllt seine Aufgaben nach landesgesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung. |
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3.2. |
Zu den Aufgaben des Verbandes gehören insbesondere: |
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3.2.1 |
Wahrnehmung der Interessen der Verbandsmitglieder in allen Feuerwehrangelegenheiten, einschließlich der sich dem freiwilligen und beruflichen Dienst der Angehörigen von Feuerwehren ergebenden sozialen Belange. |
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3.2.2 |
Vertretung des Verbandes und Mitarbeit im Landesfeuerwehrverband Brandenburg e.V. sowie Zusammenarbeit mit anderen Feuerwehrverbänden. |
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3.2.3 |
Zusammenarbeit mit öffentlichen Verwaltungen und Ämtern sowie mit gesellschaftlichen Vereinigungen zur Wahrnehmung der gesetzlichen Rechte des Verbandes und dessen Mitglieder und Vertretung der Belange. |
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3.2.4 |
Pflege der Kameradschaft und Feuerwehrtraditionen. |
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3.2.5 |
Förderung und Unterstützung der Jugendfeuerwehren. |
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3.2.6 |
Förderung und Unterstützung der Ausbildung im Rahmen der Gesetzgebung und Feuerwehrdienstvorschriften. |
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3.2.7 |
Durchführung fachlicher Leistungsnachweise und feuerwehrsportlicher Vergleiche. |
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3.2.8 |
Förderung und Unterstützung der Brandschutzaufklärung und -erziehung. |
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3.2.9 |
Förderung und Beteiligung an der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere über die Tätigkeit und die Aufgaben der Feuerwehren. |
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3.2.10 | Vorbereitung und Durchführung der Delegiertenversammlung sowie anderer kreislicher Veranstaltungen. | |
3.2.11 | Unterstützung hilfsbedürftiger Personen auf der Grundlage der Leistungsordnung des Unfall- und Hilfeleistungsfonds des KFV Ostprignitz-Ruppin e.V. in der jeweils gültigen Fassung. | |
3.2.12 | Förderung und Unterstützung der Arbeit der Alters- und Ehrenabteilung | |
3.2.13 |
Förderung und Unterstützung der Frauenarbeit |