§ 4 Mitglieder des Verbandes
4.1. |
Ordentliche Mitglieder des Verbandes können Angehörige öffentlicher Feuerwehren sowie Werkfeuerwehren des Kreises werden. Ordentliche Mitglieder sind Wehrangehörige des aktiven Dienstes, der Alters- und Ehrenabteilungen sowie der Jugendfeuerwehren. |
4.2. |
Fördernde Mitglieder können Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen und Gesellschaften werden. Sie besitzen kein Stimmrecht. |
4.3. |
Der Verband kann Ehrenmitglieder ernennen. |
4.4. |
Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Verbandsvorstand zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Verbandsausschuss endgültig. Sie wird durch eine Urkunde bestätigt. |
4.5. |
Durch die Beitrittserklärung verpflichtet sich der Antragsteller, den Verband in seiner Tätigkeit zu unterstützen und zu fördern sowie die sich aus der Zugehörigkeit zum Verband ergebenden Rechte und Pflichten wahrzunehmen. |
4.6. |
Die Jugendfeuerwehren innerhalb der Mitglieder nach 4.1. bilden die "Jugendfeuerwehr im Kreisfeuerwehrverband Ostprignitz-Ruppin e.V.". Die Jugendfeuerwehr gibt sich eine Jugendordnung. |
4.7. |
Die Jugendordnung sowie die Wahl des Kreisjugendfeuerwehrwartes und seiner Stellvertreter müssen durch die Delegiertenversammlung des Verbandes bestätigt werden. Der Haushalt und die Jahresrechnung sind Bestandteil des Gesamthaushaltes des KFV. |