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§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

6.1.

 

Die Mitglieder sind berechtigt,

  6.1.1.

an der Arbeit des Verbandes teilzunehmen, über die Aufgaben und ihre Verwirklichung mitzuentscheiden,

  6.1.2.

zu allen Fragen und Angelegenheiten des Verbandes ihre Meinung zu äußern, Anträge zu stellen und Vorschläge einzubringen.

  6.1.3.

an den Veranstaltungen des Verbandes im Rahmen der Satzung teilzunehmen,

  6.1.4.

Vorschläge für die Wahl im Verbandsorgan oder für Delegierte einzubringen und zu vorgeschlagenen Kandidaten und Delegierten Stellung zu nehmen.

6.2.

 

Die Mitglieder sind verpflichtet,

  6.2.1.

die Satzung des Verbandes anzuerkennen und einzuhalten.

  6.2.2.

Aufgaben des Verbandes, die sich aus Verbandsbeschlüssen ergeben, zu erfüllen und damit den Verband zu unterstützen,

  6.2.3.

die Mitgliedsbeiträge regelmäßig an den Verband abzuführen.

6.3.

 

Die Mitglieder haben Anspruch auf Rat und Unterstützung durch den Verband entsprechend den gegebenen Möglichkeiten.