§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
6.1. |
Die Mitglieder sind berechtigt, |
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6.1.1. |
an der Arbeit des Verbandes teilzunehmen, über die Aufgaben und ihre Verwirklichung mitzuentscheiden, |
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6.1.2. |
zu allen Fragen und Angelegenheiten des Verbandes ihre Meinung zu äußern, Anträge zu stellen und Vorschläge einzubringen. |
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6.1.3. |
an den Veranstaltungen des Verbandes im Rahmen der Satzung teilzunehmen, |
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6.1.4. |
Vorschläge für die Wahl im Verbandsorgan oder für Delegierte einzubringen und zu vorgeschlagenen Kandidaten und Delegierten Stellung zu nehmen. |
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6.2. |
Die Mitglieder sind verpflichtet, |
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6.2.1. |
die Satzung des Verbandes anzuerkennen und einzuhalten. |
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6.2.2. |
Aufgaben des Verbandes, die sich aus Verbandsbeschlüssen ergeben, zu erfüllen und damit den Verband zu unterstützen, |
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6.2.3. |
die Mitgliedsbeiträge regelmäßig an den Verband abzuführen. |
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6.3. |
Die Mitglieder haben Anspruch auf Rat und Unterstützung durch den Verband entsprechend den gegebenen Möglichkeiten. |