§ 7 Verbandsgliederung
7.1. |
Der Verband gliedert sich in Verbandsbereiche. |
7.2. |
Die Angehörigen der einzelnen Feuerwehreinheiten der öffentlichen Feuerwehren der Aufgabenträger bilden einen Verbandsbereich. |
7.3. |
Der Verbandsbereich wählt in der Regel einen Vertreter/Vertreterin und einen Stellvertreter für den Verbandsausschuss für die Dauer von 3 Jahren. |
7.4 |
Die Wahl der Vertreter/Vertreterin und eines Stellvertreters für den Verbandsausschuss hat 6 Wochen vor der nächsten Delegiertenversammlung des KFV OPR e.V. zu erfolgen |
7.5 | Der/Die Vertreter/Vertreterin sind dem Vorstand des KFV OPR e.V. mindestens einen Monat vor der nächsten Delegiertenversammlung namentlich zu benennen. |