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§ 8 Verbandsorgane

8.1.  

Organe des Verbandes sind:

  8.1.1.

Die Delegiertenversammlung

  8.1.2.

Der Verbandsausschuss

  8.1.3.

Der Vorstand.

8.2.  

Die Organe geben sich eine vom Vorstand empfohlene Geschäftsordnung.

8.3.  

Die Mitarbeit in Verbandsorganen endet bei nicht erfolgter Wiederwahl und mit der Beendigung der Mitgliedschaft.