§ 10 Aufgaben der Delegiertenversammlung
10.1. |
Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes für den Zeitraum seit der letzten Delegiertenversammlung. |
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10.2. |
Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes. |
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10.3. |
Beschlussfassung über die Stärke des Vorstandes. |
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10.4. |
Wahl von mindestens 7 Vorstandsmitgliedern. |
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10.4.1. |
Wahl des Vorsitzenden. |
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10.4.2. |
Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder. |
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10.5. |
Bestätigung der Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. |
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10.6. |
Festlegung der Höhe der Mitgliedsbeiträge |
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10.7. |
Beschlussfassung über Satzungsänderung oder einer Neufassung und Verbandsauflösung |
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10.8. |
Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder |
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10.9. |
Beschlussfassung über Aufgaben und Maßnahmen für die weitere Tätigkeit und Entwicklung des Verbandes. |
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10.10. |
Bestätigungen über die Jugendfeuerwehr (§ 4.7.) |
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10.11. |
Ernennung eines/einer aus dem Amt und Vorstand ausscheidenden Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes zum/zur Ehrenvorsitzenden auf Grund herausragender und langjähriger Verdienste um den Verband. Die Rechte des/der Ehrenvorsitzenden beschließt der Verbandsausschuss. |
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10.12. | Entgegennahme der Jahrsrechnung und des Berichtes des Kassenprüfers. Entscheidung über die Entlastung des Kassenwartes. |