§ 12 Aufgaben des Verbandsausschusses
12.1. |
Beschlussfassung über alle Verbandsangelegenheiten, soweit sie nicht dem Vorstand oder der Delegiertenversammlung zustehen (§ 14, § 10). |
12.2. |
Unterstützung des Vorstandes bei der Durchführung seiner Aufgaben. |
12.3. |
Beschlussfassung über die Haushaltspläne und über die Jahresrechnung. |
12.4. |
Benennung von Mitgliedern für Fachausschüsse des Landesfeuerwehrverbandes. |
.12.5. |
Wahl der Delegierten des Verbandes für die Delegiertenversammlung des Landesfeuerwehrverbandes. |
12.6. |
Bestätigung von Fachausschüssen des Kreisfeuerwehrverbandes. |
12.7. |
Bestätigung der berufenen Fachwarte und Kreisausbilder. |
12.8. |
Bestätigung von nebenamtlichen Kräften des Verbandes. |
12.9. |
Entscheidung über den Einspruch von Mitgliedern gegen den Ausschluss. |
12.10. |
Ernennung von Ehrenmitgliedern für besondere Verdienste um den Verband oder bei der Förderung des Feuerwehrwesens. |