§ 13 Vorstand
13.1. |
Der Vorstand besteht aus: |
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13.1.1. |
dem Vorsitzenden des Verbandes. In der Regel ist das der Kreisbrandmeister. Ist er es nicht, gehört der Kreisbrandmeister dem Vorstand auf Grund seines Amtes an. |
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13.1.2. |
den 3 Stellvertretern, wobei der 1. Stellvertreter den Aufgabenbereich der Aus- und Fortbildung wahrnimmt. Die anderen Stellvertreter werden durch die erste konstituierende Sitzung der Mitglieder des neuen Vorstandes am Wahltag festgelegt und bekannt gegeben. |
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13.1.3. |
den Mitgliedern des Vorstandes werden nachfolgende Aufgabenbereiche zugeordnet :Aus- und Fortbildung, Brandschutzerziehung und -aufklärung, Jugendfeuerwehr im KFV, Kassenwart, Schrift- und Pressewart, Technik, Unfallverhütung und Unfallkasse, Kameradschafts- und Traditionspflege, Frauenarbeit und Alters- und Ehrenabteilung. |
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13.2. |
Zu den Vorstandssitzungen können Fachwarte und andere Amtsträger des Verbandes hinzugezogen werden. |
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13.3. |
Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt 3 Jahre |
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13.4. |
Geschäfte der laufenden Verwaltung erledigt der Vorsitzende, in seinem Verhinderungsfall der 1. Stellvertreter. Der Vorsitzende vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied. Im Verhinderungsfall obliegt diese Aufgabe dem 1. Stellvertreter mit einem Vorstandsmitglied. |