§ 14 Aufgaben des Vorstandes
14.1. |
Die Vorbereitung für die gesamte Geschäfts- und Kassenführung obliegt dem Vorstand. Jedes Vorstandsmitglied trägt zugleich Verantwortung für den ihm übertragenen Aufgabenbereich. |
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14.2. |
Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören insbesondere: |
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14.2.1. |
Ausführung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung und des Verbandsausschusses. |
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14.2.2. |
Vorbereitung und Durchführung der Tagungen der Verbandsorgane sowie anderer kreislicher Veranstaltungen des Verbandes. |
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14.2.3. |
Aufstellen des Haushaltsplanes |
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14.2.4. |
Entwurf von Geschäftsordnungen (8.2) |
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14.2.5. |
Beratung und Unterstützung der Mitglieder des Verbandes im Sinne der Verbandsaufgaben. |
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14.2.6. |
Beratung über Beschwerden von Mitgliedern. |
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14.2.7. |
Berufung von ehrenamtlichen Fachwarten und Kreisausbildern. |
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14.2.8. |
Heranziehung von ehrenamtlichen Kräften des Verbandes (Büro-,Schreibkräfte) |
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14.2.9. |
Wahl des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden mit dem Aufgabenbereich der Aus- und Fortbildung. |
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14.2.10. |
Bildung von Fachausschüssen und zeitweiligen Arbeitsgruppen. |