§ 16 Finanzierung
Die Mittel zur Finanzierung der Verbandsziele und -aufgaben nach §§ 2, 3 werden aufgebracht:
16.1. |
durch Beiträge und Spenden von Mitgliedern, |
16.2. |
durch Spenden und Zuschüsse Dritter, |
16.3. |
durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln. |