§ 17 Haushalt
17.1. |
Der Haushaltsplan ist jährlich aufzustellen. |
17.2. |
Es ist eine jährliche Kassenprüfung durch die bestätigten Kassenprüfer durchzuführen. Den Mitgliedern des Verbandsausschusses ist über die Kassenprüfung Rechenschaft zu geben. Den Ablauf der Kassenprüfung regelt das Merkblatt über die Kassenprüfung des Vorstandes des KFV OPR e.V. |
17.3. |
Die Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. |
17.4. |
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältmässig hohe Vergütung begünstigt werden. Die angemessene Vergütung haupt- oder nebenamtlicher Mitarbeiter bleibt davon unberührt. |
17.5. |
Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden aus dem Verband keinerlei Anspruch auf das Vermögen. |