§ 19 Schlussvorschriften
19.1. |
Der Verband hat sein eigenes Zeichen und Siegel. Er kann eine eigene Fahne mit Zeichen und Verbandsnamen führen. Die Gestaltung beschließt der Verbandsausschuss. |
19.2. |
Verbandsbereiche können einen Stempel mit dem Verbandsnamen und der Bereichsbezeichnung führen. |
19.3. |
Diese Satzung wurde von der 10. Delegiertenversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Ostprignitz-Ruppin am 27.09.2014 in Neuruppin beschlossen. |