Sprechfunkausbildung
1. Grundlagen:
Die Ausbildung zum Sprechfunker im Feuerwehrdienst wird auf der Grundlage der geltenden FwDV 2 und der PDV/DV 810.3 "Sprechfunkdienst" durchgeführt.
2. Vorraussetzungen der Lehrgangsteilnehmer:
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Abgeschlossene Grundausbildung zum Truppmann Teil 1 der Feuerwehr lt. FWDV 2
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Mindestalter 18 Jahre
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Persönliche Schutzausrüstung nach GUV-VC 53 "Feuerwehren"
(Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrschutzschuhwerk, Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrschutzhelm mit Nackenschutz)
Bei der Anmeldung der Lehrgangsteilnehmer durch die Amts-, Gemeinde- und Stadtbrandmeister muss an den Kreisfeuerwehrverband Ostprignitz-Ruppin e.V. der Nachweis über die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen erbracht werden.
3. Ausbildungsziel:
Der Lehrgangsteilnehmer soll:
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über ein entsprechendes physikalisch-technisches Grundlagenwissen verfügen,
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den sicheren Umgang mit den im Einsatz- und Übungsdienst üblichen Funkgeräten beherrschen,
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als Sprechfunker in feuerwehrtaktischen Einheiten Nachrichten übermitteln können.
4. Ausbildungsthemen und Lehrinhalte:
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Grundlagen des Sprechfunkverkehrs
(FwDV 2, PDV / DV 810.3, Meterwellenfunk-Richtlinie BOS, Telekommunikationsgesetz TKG, Technische Richtlinien TR BOS, Verschwiegenheitspflicht) -
Aufgaben und Organisation des Sprechfunkverkehrs
(Aufgaben und Gliederung, Sprechfunkbetriebsstellen, Betriebsleitung und Überwachung) -
Physikalische Grundlagen Meterwellenfunk
(Begriffsbestimmung, Reichweite und Ausbreitungseigenschaften) -
Durchführung des Sprechfunkverkehrs
(Verkehrsarten und Verkehrsformen, Gleichwellenfunk. Kartenkunde) -
Abwicklung des Sprechfunkverkehrs
(10 Gebote für den Sprechfunk, Anruf, Anrufantwort, Mehrfach - und Sammelruf, Vorrangstufe und Meldungsart) -
Gerätekunde
(Aufbau einer Sprechfunkanlage, Funkgeräte) -
Praktische Übungen im Sprechfunkverkehr
(Anruf und Anrufantwort, Absetzen von Meldungen)
5. Abschluss und Zertifizierung:
Die Funkausbildung ist mit einer theoretischen (schriftlich) und einer praktischen Leistungsüberprüfung abzuschließen.
Bei erfolgreichem Abschluss wird dem Lehrgangsteilnehmer ein Zertifikat ausgestellt.
6. Dauer der Ausbildung:
Die Dauer der Ausbildung beträgt mindestens 16 Stunden.
7. Lehrgangsgröße:
Um eine effektive Ausbildung zu gewährleisten, umfasst jeder Lehrgang etwa 15 - 20 Teilnehmer.
8. Ausbildungsort:
Die Funkausbildung wird in der Kreisfeuerwehrschule Ostprignitz-Ruppin in Kyritz oder in den Ämtern des Landkreises Ostprignitz-Ruppin durchgeführt.