Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Truppführerausbildung

1. Grundlagen:

Die Ausbildung zum Truppführer wird auf der Grundlage der geltenden Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 2 durchgeführt.

 

2. Vorraussetzungen der Lehrgangsteilnehmer:

 
  • Abgeschlossene Grundausbildung zum Truppmann der Feuerwehr

  • gültige Tauglichkeitsuntersuchung nach G 26/3

  • erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung für Atemschutzgeräteträger

  • Ausbildung in "Erste Hilfe" (mind. 16 h)

  • erfolgreich abgeschlossener Lehrgang GSG-A

  • erfolgreich abgeschlossene Funkausbildung

  • Persönliche Schutzausrüstung nach GUV-VC 53 "Feuerwehren"
    (Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrschutzschuhwerk, Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrschutzhelm mit Nackenschutz, Feuerwehrsicherheitsgurt)

     

Bei der Anmeldung der Lehrgangsteilnehmer durch die Amts-, Gemeinde- und Stadtbrandmeister muss an den Kreisfeuerwehrverband Ostprignitz-Ruppin e.V. der Nachweis über die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen erbracht werden.

 

3. Ausbildungsziel:

Der Lehrgangsteilnehmer soll:

 

  • in der Lage sein, die kleinste taktische Einheit den "Trupp" zu führen und in ihr, im Rahmen des Auftrages eigenständig arbeiten können,

  • die Gefahren der Einsatzstelle kennen und erkennen können,

  • das einzusetzende Gerät effektiv und sicher gebrauchen können.

     

4. Gliederung und Dauer der Ausbildung:

Die Truppführerausbildung besteht aus zwei Teillehrgängen:

 
  • Teil A "Brandbekämpfung" (F2 BK) - 24 Stunden

  • Teil B "Technische Hilfeleistung" (F2 TH) - 24 Stunden

     

5. Ausbildungsthemen und Lehrinhalte:

 

Teil A "Brandbekämpfung":

 

  • Rechtsgrundlagen

  • Feuerwehrdienstvorschriften 3, 7, 10

  • Brennen und Löschen

  • Einsatzlehre
    (Wohnungsbrand, Kellerbrand, Dachstuhlbrand, Überdruckbelüftung)

  • Gefahren der Einsatzstelle

  • Praktische Ausbildung
    (tragbare Leitern, Retten/Selbstretten, Wohnungsbrand, Kellerbrand, Dachstuhlbrand, PKW-Brand, Einsatz nach FwDV 3 )

     

Teil B "Technische Hilfeleistung":

 

  • Aufgaben der Feuerwehr

  • FwDV 3, 100, 500

  • Fahrzeugkunde (technische Beladung)

  • Gerätekunde (hydraulische Rettungsgeräte, pneumatische Rettungsgeräte)

  • Einsatztaktik (Rettungsgrundsatz, Sicherheitssysteme im PKW)

  • Motorkettensäge (UVV, Sicherheitseinrichtungen)

  • Gefahren der Einsatzstelle

  • Einsatztaktik bei GSG-Einsätzen

  • Mechanik (Grundlagen, einsatzbezogene Anwendungsmöglichkeiten)

  • Vorstellen der SEG Notfallseelsorge

  • Praktische Ausbildung
    (Anwendung von hydraulischen und pneumatischen Rettungsgeräten in verschiedenen Einsatzsituationen, standardisierte Handlungsabläufe der patientengerechten Rettung bei PKW- u. LKW-Unfällen, Unterbau, Einsatz von Rollen, Seilen und Zugvorrichtungen)

     

6. Abschluss und Zertifizierung:

Jeder Teillehrgang wird mit einer theoretischen (schriftlich) und praktischen Leistungsüberprüfung abgeschlossen.
Bei Bestehen des jeweiligen schriftlichen und praktischen Leistungstests erhält der Lehrgangsteilnehmer für den absolvierten Teillehrgang ein Zertifikat.
Um jedoch die Anerkennung zum "Truppführer" zu erlangen, muss der Lehrgangsteilnehmer an beiden Teillehrgängen nachweislich mit Erfolg teilgenommen haben. Beide Teillehrgänge können unabhängig von einander, jedoch innerhalb von zwei Jahren absolviert werden.


Nach erfolgreichem Abschluss beider Teillehrgänge wird dem Lehrgangsteilnehmer durch den Kreisfeuerwehrverband eine "Anerkennungsurkunde zum Truppführer" ausgestellt.

 

7. Lehrgangsgröße:

Um die Ausbildung so effektiv wie möglich gestalten zu können, sollte die Anzahl der Lehrgangsteilnehmer 16 Kameraden (2 Gruppen) betragen.

 

8. Ausbildungsort:

Die Truppführerausbildung wird in der Kreisfeuerwehrschule in Kyritz durchgeführt.