Atemschutzgeräteträger (Übungslauf)
1. Grundlagen:
Die Fortbildung der Atemschutzgeräteträger wird jährlich auf der Grundlage der geltenden Feuerwehrdienstvorschriften 2, 7, der ZH 1/701 "Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten" sowie der Dienstanweisung Atemschutz des Landkreises Ostprignitz-Ruppin durchgeführt.
2. Vorraussetzungen der Lehrgangsteilnehmer:
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gültige Tauglichkeitsuntersuchung nach G 26/3
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erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung für Atemschutzgeräteträger
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Persönliche Schutzausrüstung nach GUV-VC 53 "Feuerwehren"
(Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrschutzschuhwerk, Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrschutzhelm mit Nackenschutz)
3. Fortbildungsziel:
Der Lehrgangsteilnehmer soll:
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sein Kenntnisse über den sicheren Umgang mit Atemschutzgeräten vertiefen,
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seine Fähigkeiten beim Arbeiten unter Atemschutz vertiefen
4. Fortbildungsthemen und Lehrinhalte:
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Atemschutzgeräte
(Einteilung, Einsatzgrundsätze, Handhabung) -
Übungen mit Atemschutzgeräten
(Gewöhnungsübung mit Atemschutzmasken und Pressluftatmern, Orientierung, Verständigung, körperliche Belastung und Einsatztätigkeiten)
5. Dauer der Fortbildung:
Die Dauer der Fortbildung beträgt ca. 4 Stunden.
6. Lehrgangsgröße:
Um die Ausbildung so effektiv wie möglich gestalten zu können, sollte die Anzahl der Lehrgangsteilnehmer 12 - 16 Kameraden betragen.
7. Fortbildungsort:
Der theoretische und der praktische Fortbildung der Atemschutzgeräteträger, ist in der Atemschutzübungsstrecke der Kreisfeuerwehrschule Ostprignitz-Ruppin in Kyritz oder in einer als gleichwertig anzusehenden Übungsanlage zu absolvieren.