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Atemschutzgeräteträger (Übungslauf)

1. Grundlagen:

Die Fortbildung der Atemschutzgeräteträger wird jährlich auf der Grundlage der geltenden Feuerwehrdienstvorschriften 2, 7, der ZH 1/701 "Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten" sowie der Dienstanweisung Atemschutz des Landkreises Ostprignitz-Ruppin durchgeführt.

 

2. Vorraussetzungen der Lehrgangsteilnehmer:

  • gültige Tauglichkeitsuntersuchung nach G 26/3

  • erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung für Atemschutzgeräteträger

  • Persönliche Schutzausrüstung nach GUV-VC 53 "Feuerwehren"
    (Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrschutzschuhwerk, Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrschutzhelm mit Nackenschutz)

     

3. Fortbildungsziel:

Der Lehrgangsteilnehmer soll:

  • sein Kenntnisse über den sicheren Umgang mit Atemschutzgeräten vertiefen,

  • seine Fähigkeiten beim Arbeiten unter Atemschutz vertiefen

 

4. Fortbildungsthemen und Lehrinhalte:

  • Atemschutzgeräte
    (Einteilung, Einsatzgrundsätze, Handhabung)

  • Übungen mit Atemschutzgeräten
    (Gewöhnungsübung mit Atemschutzmasken und Pressluftatmern, Orientierung, Verständigung, körperliche Belastung und Einsatztätigkeiten)

 

5. Dauer der Fortbildung:

Die Dauer der Fortbildung beträgt ca. 4 Stunden.

 

6. Lehrgangsgröße:

Um die Ausbildung so effektiv wie möglich gestalten zu können, sollte die Anzahl der Lehrgangsteilnehmer 12 - 16 Kameraden betragen.

 

7. Fortbildungsort:

Der theoretische und der praktische Fortbildung der Atemschutzgeräteträger, ist in der Atemschutzübungsstrecke der Kreisfeuerwehrschule Ostprignitz-Ruppin in Kyritz oder in einer als gleichwertig anzusehenden Übungsanlage zu absolvieren.