Fortbildung Jugendfeuerwehrwarte
Die Fortbildung für Amts- Gemeinde- und Stadtjugendfeuerwehrwarte wird auf der Grundlage der Konzeption zur Gestaltung der weitergehenden Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin vom 01.09.2005 durchgeführt.
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Jugendfeuerwehrwarte der Städte, Ämter und Gemeinden, deren Qualifizierung zum Jugendwart mehr als 4 Jahre zurück liegt.
- Jugendfeuerwehrwarte der Städte, Ämter und Gemeinden, welche bisher nicht an den Lehrgängen Teil A und B der Landesjugendfeuerwehr Brandenburg (LJF BB) teilgenommen haben.
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abgeschlossene Ausbildung zum Truppführer der Feuerwehr
inhaltliche Schwerpunkte:
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BbgBKG
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Kinder- u. Jugendhilfegesetz
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Jugendordnung der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF), Landesjugendfeuerwehr Brandenburg (LJF BB), und Kreisjugendfeuerwehr Ostprignitz-Ruppin e.V. (KJF)
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Bildungsprogramm der DJF
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Feuerwehrdienstvorschriften
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Ausbildungsunterlagen DJF, LJF und KJF
- Unfallverhütungsvorschriften
Fortbildungsthemen:
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Rechtsgrundlagen
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Gliederung der Jugendfeuerwehr
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Organisation der Jugendfeuerwehrarbeit
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Aufsichtspflicht
- Ausbildung der Jugendfeuerwehr
6. Dauer der Fortbildung:
Die Dauer der Fortbildung beträgt ca. 8 Stunden.
7. Abschluss und Zertifizierung:
Die Teilnehmer der Fortbildung erhalten nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung.