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Fortbildung Jugendfeuerwehrwarte

1. Grundlagen:

Die Fortbildung für Amts- Gemeinde- und Stadtjugendfeuerwehrwarte wird auf der Grundlage der Konzeption zur Gestaltung der weitergehenden Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin vom 01.09.2005 durchgeführt.

 

2. Zielgruppe:
  • Jugendfeuerwehrwarte der Städte, Ämter und Gemeinden, deren Qualifizierung zum Jugendwart mehr als 4 Jahre zurück liegt.

  • Jugendfeuerwehrwarte der Städte, Ämter und Gemeinden, welche bisher nicht an den Lehrgängen Teil A und B der Landesjugendfeuerwehr Brandenburg (LJF BB) teilgenommen haben.

 

3. Vorraussetzung der Lehrgangsteilnehmer:
  • abgeschlossene Ausbildung zum Truppführer der Feuerwehr

     

Bei der Anmeldung der Lehrgangsteilnehmer durch die Amts-, Gemeinde- und Stadtbrandmeister muss an den Kreisfeuerwehrverband Ostprignitz-Ruppin e.V. der Nachweis über die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen erbracht werden.

 

4. Fortbildungsziel:
Die Lehrgangsteilnehmer sollen ein einheitliches Grundwissen und rechtliche Sicherheit bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Jugendarbeit erlangen.

 

5. Fortbildungsthemen und Lehrinhalte:

inhaltliche Schwerpunkte:

  • BbgBKG

  • Kinder- u. Jugendhilfegesetz

  • Jugendordnung der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF), Landesjugendfeuerwehr Brandenburg (LJF BB), und Kreisjugendfeuerwehr Ostprignitz-Ruppin e.V. (KJF)

  • Bildungsprogramm der DJF

  • Feuerwehrdienstvorschriften

  • Ausbildungsunterlagen DJF, LJF und KJF

  •  Unfallverhütungsvorschriften

 

Fortbildungsthemen:

  • Rechtsgrundlagen

  • Gliederung der Jugendfeuerwehr

  • Organisation der Jugendfeuerwehrarbeit

  • Aufsichtspflicht

  • Ausbildung der Jugendfeuerwehr

 

6. Dauer der Fortbildung:

Die Dauer der Fortbildung beträgt ca. 8 Stunden.

 

7. Abschluss und Zertifizierung:

Die Teilnehmer der Fortbildung erhalten nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung.